Waldbrandgefahr: öffentliche Wege in schlechtem Zustand

vom: 05.05.2020

Die meisten unserer Hauptwege im Wald sind im öffentlichen Eigentum, zumeist in jenem der örtlichen Gemeinde. Dienten sie in früheren Zeiten als Ortsverbindungswege vor allem dem Individualverkehr, so haben sie heute eine weitreichendere Funktion.

Diese Wege dienen der Bewirtschaftung der angeschlossenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen oder werden bei entsprechender Widmung auch als Radwanderwege genutzt und haben damit großen Nutzen für den Fremdenverkehr in unserer Region - in der Pandemie vermutlich von zunehmendem Wert. Von besonderer Bedeutung sind die Gemeindewege aktuell aber für die Gefahrenabwehr und für die Rettungskräfte. Waldbrandgefährdungsstufe 5 wurde in diesem Jahr bereits einmal ausgerufen, und ein kleiner Funke führt bei passender Witterung zu einer Katastrophe.

Der Zustand der Wege, die oft nicht mehr als Sandpisten sind, ist aber derart schlecht, dass Feuerwehren und Rettungskräfte mit schwerem Gerät nicht in den Wald gelangen können, um Schlimmes zu verhindern: bei feuchter Witterung behindern Schlammlöcher das Durchkommen, bei Trockenheit haben wir sogenanntem „Mullersand“, der tiefgründig ist und dazu führt, dass die Fahrzeuge im Sand stecken bleiben. 

„In dieser Thematik sind wir mit den zuständigen Gemeinden seit vielen Jahren im Gespräch“, erläutert Waldmärker-Geschäftsführer Markus Hecker und bietet an, gemeinsam mit dem Forstamt Uelzen die Projektierung von Wegeertüchtigungen voran zu treiben. „Es stehen sogar Fördermittel des Bundes und des Landes von bis zu 70% der Nettokosten zur Verfügung, wenn die Wege auf eine 40-Tonnen-Tragfähigkeit ausgebaut werden“, so Hecker weiter, „aber die Umsetzung solcher Maßnahmen ist oftmals nicht gewollt.“ Die Hintergründe von unterlassenen Wegeertüchtigungen liegen häufig in den leeren Kassen der Gemeinden, aber es gibt zuweilen auch Widerstände z.B. von Jägern, die an einem vielfach nutzbaren Weg nicht interessiert sind.

Oftmals wird der Vorwurf verbreitet, Holzeinschlag und Holzabfuhr hätten zur Unzeit stattgefunden und die Wege zerstört. Die moderne Forstwirtschaft kennt aber keine guten oder schlechten Einschlagszeiten, denn die holzverarbeitende Industrie ist 365 Tage im Jahr auf frisches Holz angewiesen. Auch Sturm- oder Borkenkäferschäden müssen jederzeit beseitigt werden können. Waldwege sind daher zunächst einmal mit ausreichend Schottermaterial tragfähig zu machen.

„Die Gefahrenabwehr und der Schutz bzw. die Bewirtschaftung des Eigentums müssen nicht nur in diesen Zeiten deutlich mehr Gewicht bekommen als Einzelinteressen“, schließt Hecker seine Ausführungen.

Eindringlich sei auf folgende Sachverhalte hingewiesen:

- eine unterlassene Instandsetzung der Wege durch die Gemeinden bzw. eine Begrenzung der zulässigen Tonnage sind deutliche Bewirtschaftungsbeschränkungen, die einer Enteignung gleich kommen können. 

- die angesprochenen Hauptachsen sind ein wichtiges Instrument der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes. Fehlende Wegeinfrastruktur wird bei Kalamitäten im Wald durch Borkenkäfer, Sturm etc. dazu führen, dass Schäden nicht beseitigt werden bzw. Befallsherde sich ungehindert ausbreiten können. Waldbrände sind nicht zu bekämpfen, da schweres Gerät der Feuerwehren nicht in die Wälder gelangen kann. Rettungsdienste werden Verunfallte nicht erreichen.

- das Land Niedersachsen stellt für Wegeertüchtigungen Fördermittel bereit, die bis zu 70% der Nettobaukosten abdecken.

Anmerkung: die Allgemeine Zeitung (Uelzen) hat es trotz mehrfacher Bitten abgelehnt, diesen Beitrag zu veröffentlichen.

Foto: Groffmann.


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