Lockvogel Förderung
vom: 04.12.2014
Üblicherweise wird eine öffentlich finanzierte Förderung unter anderem für folgende Maßnahmen gewährt:
1. ein von der Gesellschaft verursachter Schaden soll kompensiert werden (Beispiel: Waldkalkung gegen sauren Regen)
2. bestimmte Strukturen sollen geschaffen beziehungsweise weiterentwickelt werden (Beispiel: Wegebau, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse)
3. Maßnahmen, die bei reiflicher Abwägung von Vorzügen und Nachteilen sonst nicht ergriffen worden wären, sollen dem Waldeigentümer schmackhaft gemacht werden (Beispiel: waldbauliche Förderung).
Insbesondere die Verleitungen nach Punkt 3 sind nicht ohne Brisanz, werden doch über den Waldbau Entscheidungen für Generationen gefällt. Zu Recht machen sich daher Sorgen breit, dass die in den aktuellen Richtlinien zur waldbaulichen Förderung vorgeschriebenen hohen Laubholzanteile (mindestens 50 %, und hier ist überwiegend Buche gemeint) sowie die Diskriminierung der Douglasie schon mittelfristig zu erheblichen Ertragseinbußen und damit zu spürbaren Verlusten im Familieneinkommen führen.
Auch ökologische Gründe für den Anbau der Buche (Ziel sei die Verbesserung der Bodengare) sind nicht immer begründet: wir können im Wald beobachten, dass sich die Laubstreu von Buche (und Eiche) nur sehr langsam zersetzt, wohingegen andere Laubhölzer wie Birke, Erle oder Aspe durch das enge C/N-Verhältnis im Zuge der schnellen Umsetzung sehr wohl eine echte Bodenverbesserung bewirken können.
Sicherlich, auch bei uns gibt es Standorte, auf denen die Buche gedeihen kann. Ihre Anbauwürdigkeit hingegen ist im Einzelfall sorgsam zu prüfen und mit den Bewirtschaftungszielen des Waldeigentümers abzugleichen. Hingegen sollten wir unser Nadelholz nicht vergessen und es angemessen an der Verjüngung beteiligen! Wir machen uns dafür stark, dass unsere heimischen Nadelhölzer wie Kiefer und Douglasie auch weiterhin einen hohen Stellenwert einnehmen.