Privat- und Kommunalwald haben nur diese Chance
vom: 28.07.2017
Reformzwang im Zeichen des Kartellverfahrens
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat am 15. März die Beschwerde des Landes
Baden-Württemberg zurückgewiesen und die Untersagungsverfügung im Rundholzverfahren des Bundeskartellamtes in allen strittigen Punkten bestätigt. Mit Spannung wird das Ergebnis der Prüfung des Bundesgerichtshofs der gegen das Urteil des OLG eingelegten Rechtsbeschwerde des Landes Baden-Württemberg erwartet.
Unterdessen hat das Land Baden-Württemberg weitreichende Veränderungen der Beratung und Betreuung des privaten und kommunalen Waldbesitzes angekündigt und Eckpunkte für die zukünftige Forstorganisation vorgelegt. Während der zum Teil sehr kontroversen Auseinandersetzung mit dem komplexen und schwierigen Thema ist in den letzten Jahren viel forstpolitisches Porzellan zerschlagen worden.
Unterschiedliche Sichtweisen aus einer Branche konnten nicht vereint werden und am Ende besteht Ratlosigkeit: das Kartellamt untersagt die gemeinschaftliche Holzvermarktung in Baden-Württemberg, der Bundestag beschließt eine Änderung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) um wenigstens die staatlichen Forstdienstleistungen rechtlich abzusichern, und das OLG Düsseldorf erklärt, dass diese Änderung mit EU-Recht unvereinbar und deshalb nicht zu beachten sei.
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