DURCHFÜHRUNG DER FORSTLICHEN STANDORTKARTIERUNG

vom: 11.04.2019

Der Geschäftsbereich Forstwirtschaft der LWK Niedersachsen wird im Laufe der ersten Jahreshälfte die im vergangenen Jahr im Forstamt Uelzen begonnene forstliche Standortkartierung in den Bezirksförstereien Amt Neuhaus, Boecke, Hitzacker und Wieren fortsetzen. Das diesjährige Kartier-Gebiet erstreckt sich dabei hauptsächlich über die Gemarkungen Sückau, Rohrstorf, Himbergen-Nordost, Klein Thondorf-Ost, Boecke, Boecke-Nordost, Stoeze, Stoetze-Nordost, Brockhimbergen-Ost, Schwemlitz, Zarenthien, Gohlau-Südwest, Kölau, Varbitz und Müssingen-West.

Die forstliche Standortkartierung ist eine wesentliche Grundlage der waldbaulichen Planung. Primäres Ziel der Standortkartierung ist die Erfassung der für das Waldwachstum relevanten natürlichen Bedingungen, um den privaten Waldbesitzern eine wichtige Grundlage für die Waldbewirtschaftung zur Verfügung zu stellen. Der Kartierer beurteilt daran die drei Kriterien Wasserverhältnisse, Nährstoffversorgung und geologische Schichtung/Substratverteilung. Von der Nährstoffverteilung im Boden ist ganz wesentlich abhängig, welche Baumart auf einem bestimmten Standort am besten wachsen kann. 


Die forstliche Standortkartierung ist eine Aufgabe der LWK Niedersachsen von öffentlichem Interesse und wird durch das Land finanziert. Die dazu erforderlichen Bodenuntersuchungen in den Privatwäldern werden überwiegend mittels Handbohrungen vorgenommen, die entlang befahrbarer Wege und Schneisen zuvor durch Baggeraufgrabungen vorerkundet werden, weil die Waldbäume viel tiefer in den Boden hineinwurzeln als andere Kulturpflanzen. Bei Bedarf ist das Verfüllen der offen gelassenen Bodeneinschläge durch den Waldbesitzer als Eigenleistung erwünscht. Sofern Zeit und Möglichkeit gegeben sind, wird die größte Anzahl der Bodeneinschläge allerdings weitestgehend wieder mit dem Bagger verfüllt. 

 

Nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz dürfen Umweltinformationen, die private Dritte einer informationspflichtigen Stelle übermittelt haben, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein oder rechtlich verpflichtet werden zu können, und deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte, ohne Einwilligung nicht außerhalb der erhebenden Behörde zugänglich gemacht werden, es sei denn, das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. Soweit Privatwaldbesitzer nachteilige Auswirkungen befürchten, sollten sie uns diese zur Kenntnis geben, so dass die Informationsweitergabe entsprechend eingeschränkt werden kann.

 

Waldbesitzer, die mit der Durchführung dieser Maßnahme in ihren Wäldern nicht einverstanden sind, werden gebeten, dieses dem LWK-Forstamt Uelzen spätestens bis zum 23.04.2019 schriftlich per Post oder E-Mail unter Angabe der Lagebezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) mitzuteilen.


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