Zu Guttenberg: Wählt Wald – Waldeigentümer müssen bei Sozialwahl 2017 stark vertreten sein
vom: 11.05.2017
SVLFG: AGDW-Präsident ruft Waldeigentümer zu Wahl der Liste 6 Waldbesitzerverbände auf / Wahlzettel müssen am 31. Mai beim Wahlausschuss sein.
Bei der Sozialwahl 2017 geht es in den Endspurt. Noch bis 31. Mai können Waldeigentümer ihren Wahlzettel ausfüllen und zur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) schicken. Daher ruft der Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer, Philipp zu Guttenberg, noch einmal alle Waldeigentümer auf, die Liste 6 Waldbesitzerverbände zu wählen. „Die Waldeigentümer haben jetzt die Chance, dafür zu sorgen, dass sie in der SVLFG in Zukunft eine starke Stimme erhalten, um ihre Interessen zu vertreten“, sagte zu Guttenberg. „Deshalb: An die Wahlzettel! Wählt Wald und damit Liste 6!“
Die Waldeigentümer treten bei der diesjährigen Sozialwahl zum ersten Mal mit einer eigenen Liste an. Angeführt wird diese 15-köpfige Liste von Norbert Leben, Präsident des Waldbesitzerverbandes Niedersachsen. „Wir haben starke Kandidaten, die über eine große Kompetenz verfügen, weil sie sich seit vielen Jahren für die Interessen der Waldeigentümer einsetzen“, sagte der AGDW-Präsident.
Wahlberechtigt sind die SofAs, die Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte. Je mehr Stimmen für diese Liste zusammenkommen, desto stärker wird die Wald-Vertretung in den Gremien der SVLFG sein. Motivation für die Mobilisierung der Waldeigentümer zur Sozialwahl und für die Aufstellung einer eigenen Liste ist es, unter anderem Einfluss auf die Beitragsgestaltung zu nehmen. Diese sind nach Zusammenführung der acht regionalen Versicherungs- zu einem einheitlichen Bundesträger sukzessive erhöht worden - eine spürbare Belastung gerade für die Kleinprivatwaldbesitzer. „Eine großflächige Teilnahme an der Sozialwahl von Seiten der Waldeigentümer erhöht die Chance, auf die Gestaltung der Beiträge langfristig Einfluss zu nehmen“, sagte zu Guttenberg. Für den Kleinprivatwald sei dies ein Zukunftsthema: Denn die Eigentümer kleiner Waldflächen und Familienforstbetriebe haben bereits ein großes Bündel an Herausforderungen zu schultern.
Der Präsident wies darauf hin, dass Wahlberechtigte, die ihre Wahlunterlagen bis zum 11. Mai nicht erhalten haben, noch bis 18. Mai einen Antrag auf Ausstellung und Übersendung der Wahlunterlagen stellen können. „Falls Sie noch ohne Stimmzettel sind: Nutzen Sie diese Möglichkeit, um an der Wahl teilzunehmen“, sagte zu Guttenberg. Auch für die SVLFG ist dies die erste Wahl der Vertreterversammlung auf Bundesebene. Sie wird nach der Wahl aus 60 Vertretern bestehen, die paritätisch auf Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständige ohne fremde Arbeitskräfte aufgeteilt sind. Im Anschluss an die konstituierende Sitzung wird der Vorstand der SVLFG durch die Versammlung neu gewählt. Er wird aus 15 Mitgliedern bestehen und sich ebenfalls paritätisch zusammensetzen.
Alle Informationen rund um die Sozialwahl 2017 finden Sie unter www.waldeigentuemer.de/sozialwahl oder unter www.svlfg.de